VertraulichkeitsvereinbarungVertraulichkeitsvereinbarung • December 20th, 2017
Contract Type FiledDecember 20th, 2017Die Stadt beabsichtigt, ein Auswahlverfahren nach § 46 Abs. 3 EnWG zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Elzach, mit Ausnahme der Stadtteile Katzenmoos, Oberprechtal, Prechtal und Yach, gehören (Stromkonzessionsvertrag) durchzuführen. Sie wird interessierten Energieversorgungsunter- nehmen diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Net- zes zur Verfügung stellen, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt erforderlich sind (vgl. § 46a EnWG). Zum Schutz berechtigter Geheimhaltungsinteressen des derzeitigen Netzbetreibers sowie des derzeitigen Netzeigentümers wird diese Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlos- sen.