Common Contracts

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 05. August 2022
August 5th, 2022
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    August 5th, 2022

Das Dauerlüften in der Heizperiode, so wie das geöffnet lassen der Fenster bei jeglichem Verlassen des Mietobjektes ist ausdrücklich verboten. Für daraus entstehende Kosten (z.B.: höherer Gasverbrauch, Einbruch usw. haftet der Mieter vollumfänglich). Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt die Wohnung unangekündigt zu betreten, um die Fenster zu schließen. Daraus entsteht jedoch keine Pflicht für den Vermieter dies zu machen.