Common Contracts

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Vertragsbedingungen und weitere wichtige Hinweise
Vertragsbedingungen • September 15th, 2009

ALLE PASSAGIERE, DEREN ENDGÜLTIGES RE ISEZIEL ODER ZWISCHENSTOPP IN EINEM ANDEREN LAND ALS DEM DER ABREISE LIEGT, WERDEN DARAUF HINGEWIESEN, DASS BESTIMMTE INTERNATIONALE ABKOMMEN DIE GESAMTE REISE EINSCHLIESSLICH ALLER TEILABSCHNITE IN EINEM LAND BETREFFEN KÖNNEN; DIESE ABKOMMEN SIND ALS MONTREALER KONVENTION BEKANNT BZW. ALS DEREN VORLÄUFER WARSCHAUER KONVENTION, EINSCHLIESSLICH DER DAZUGEHÖRIGEN ERGÄNZUNGEN (DAS WARSCHAUER KONVENTIONSSYSTEM). DIE HAFTUNG DER FLUGGESELLSCHAFT WIRD FÜR DIESE PASSAGIERE VON DEM JEWEILS GELTENDEN ABKOMMEN ZUZÜGLICH BESONDERER FRACHTVERTRÄGE ALS TEIL DER ANWENDBAREN TARIFE GEregelt und ggf. EINGEschränkt.