Vereinigung1April 16th, 2021
FiledApril 16th, 2021Bei Streitigkeiten zwischen dem Zweckverband und den Verbandsmitgliedern oder den Ver- bandsmitgliedern untereinander aus dem Verbandsverhältnis (Mitgliedschaftsstreitigkeiten) ist die Aufsichtsbehörde zur Schlichtung anzurufen.