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AGB mit gekenn- zeichneten Änderungen
November 30th, 2022
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    November 30th, 2022

Die Energie Baden-Württemberg AG (nachfolgend „EnBW“ genannt), Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe, ermöglicht Unternehmen (nachfolgend „Kunde“ genannt) sowie ggf. durch den Kunden berechtigten Endnutzern („Nutzer“) auf der Grundlage dieser Bestimmungen den Zugang zur EnBW-Ladeinfrastruktur. Die Ladeinfrastruktur umfasst EnBW-Ladestationen sowie Ladestationen von Roaming- Partnern der EnBW („EnBW HyperNetz“). Ein Anspruch des Kunden auf dauerhaften Zugang und Nutzung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Lade- infrastruktur bzw. auf die Einrichtung und Aufrechter- haltung von Ladestationen sowohl der EnBW oder eines Roaming-Partners besteht nicht.