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Besondere Haftungsbestimmungen
September 9th, 2013
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    September 9th, 2013

Der Frachtführer haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Be- Umförderungen von Umzugsgut mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungs- grundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.