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Reglement über den Personalausschuss Anschlussvertrag BVK der Universität Zürich
March 16th, 2023
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    March 16th, 2023

Die Universität Zürich hat anfangs November 2012 einen Vertrag betreffend Anschluss an die BVK abgeschlossen, der von einer Vertretung der Universitätsleitung und Vertretern der Arbeitnehmer-­‐‑ schaft unterzeichnet worden ist und seit 1. Januar 2013 in Kraft steht. Der Vertrag ist zunächst auf eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren befristet (bis Ende 2017) und kann danach beidseitig, jeweils auf das Jahresende, und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten aufgelöst werden.