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Teilnahmebedingungen
January 20th, 2022
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    January 20th, 2022

Der Kreisjugendring Augsburg-Land des Bayerischen Jugendrings, KdöR, vertreten durch die/den jeweilige*n Vorsitzende*n ist ein gemeinnütziger, öffentlich anerkannter freier Träger der Jugendarbeit und kein kommerzieller Reiseanbieter. Er erfüllt mit seinen Angeboten eine Aufgabe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts (§§ 11, 12 KJHG/SGB VIII) und der Satzung des Bayerischen Jugendrings. Die Angebote werden mit öffentlichen Mitteln gefördert, sie dienen zur Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Der KJR Augsburg-Land verfolgt keine Gewinnabsichten.