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Vertragsbedingungen zur Beauftragung der Durchführung von Testungen nach § 4a Coronavirus-Testverordnung (TestV)
June 2nd, 2021
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    June 2nd, 2021

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege - nachfolgend StMGP - bietet den in dieser Vereinbarung genannten Personen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung die Beauftragung zur Durchführung von Testungen nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) an. Mit Annahme des Angebots wird der Vertragspartner nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung zum berechtigten Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 TestV.

Vertragsbedingungen zur Beauftragung der Durchführung von Testungen nach § 4a Coronavirus-Testverordnung (TestV)
May 20th, 2021
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    May 20th, 2021

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege - nachfolgend StMGP - bietet den in dieser Vereinbarung genannten Personen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung die Beauftragung zur Durchführung von Testungen nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) an. Mit Annahme des Angebots wird der Vertragspartner nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Vereinbarung zum berechtigten Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 TestV.