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Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
Beitrittserklärung Zur Hilfsmittelversorgung • March 2nd, 2022

Die KKH hat mit Wirkung zum 01.01.2020 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit Flüssigsauerstoffsystemen geschlos- sen. Dieser Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.