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BBS Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.Gallen
August 21st, 2015
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    August 21st, 2015

Arbeitsvertrag Auftrag Werkvertrag Arbeitgeber - Arbeitnehmer Der Arbeitnehmer arbeitet für den Arbeitgeber und erhält dafür Lohn. Auftraggeber – Beauftragter Der Beauftragte leistet Dienste im Interesse des Auftraggebers und erhält, sofern vereinbart oder üblich, ein Honorar. Besteller – Unternehmer Der Unternehmer erstellt ein Werk für den Besteller und erhält dafür einen Werklohn. Unselbständig Selbständig Der Arbeitnehmer ist in die Arbeits- organisation des Arbeitgebers einge- gliedert und handelt genau nach Weisung. Auftragnehmer und Werkunternehmer sind selbständige Unternehmer und handeln gemäss eigenem Wissen und Können. Tätigwerden, kein Erfolg versprochen Erfolg (Werk) versprochen Arbeitnehmer und Beauftragter schulden keinen Erfolg ihrer Bemühungen. Der Werkunternehmer schuldet dasversprochene Werk.• Arbeitnehmer verspricht den Einsatz seiner Arbeitskraft im Dienste des Arbeitgebers.• Der Beauftragte verspricht, sich um die Erreichung seines bestimmten Ziels zu bemüh