Common Contracts

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Die Mentorin/der Mentor (Vorname, Name) und die Mentee (Vorname, Name) treffen für ihre Mentoring-Kooperation folgende Vereinbarung: Die Mentoring-Kooperation wird für den Zeitraum von bis geschlossen. Die Treffen sollen in folgendem Turnus...
Mentoring Agreement • November 4th, 2020

Die Mentee und ihr Mentor/ihre Mentorin verpflichten sich zu regelmäßigen Tandemtreffen, die zur Besprechung der festgelegten Themen, des beruflichen Austauschs und der Reflexion der Karriereplanung sowie von Entwicklungsmöglichkeiten dienen. Bei einer Verhinderung werden Termine rechtzeitig abgesagt. Die Themen können nach Absprache individuell geändert werden. Die Mentee ist für die Organisation der Treffen sowie deren Vor- und Nachbereitung verantwortlich. Für die erfolgreiche Entwicklung des One-to-One- Mentorings zeigen sich beide Seiten verantwortlich. Die Mentoring-Kooperation ist eine freiwillige und personengebundene Vereinbarung und kann von beiden Parteien jederzeit nach Rücksprache mit der Programmkoordinatorin gelöst werden.