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Vertrag zur Durchführung der hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V
Vertrag Zur Durchführung Der Hausarztzentrierten Versorgung • February 1st, 2021

Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V bieten die TK und der Hausärzteverband Berlin und Brandenburg e.V. (BDA) in Kooperation mit dem Hausärz- teverband Brandenburg e.V. den Versicherten der TK im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg als Vertragspartner gemeinsam eine besondere hausärztliche (hausarztzentrierte) Versorgung („HZV“) an.

Vertrag
Vertrag Zur Durchführung Der Hausarztzentrierten Versorgung • January 3rd, 2020

Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V in der bei Ver- tragsschluss geltenden Fassung (PatRechteG) bieten die TK und der Bayerische Hausärztever- band e.V. (BHÄV) den Versicherten der TK gemeinsam eine besondere hausärztliche (hausarzt- zentrierte) Versorgung („HZV“) an. Die Vertragsparteien steuern den HZV-Vertrag mit dem Ziel, die Qualität der Versorgung zu verbessern und Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.

Vertrag
Vertrag Zur Durchführung Der Hausarztzentrierten Versorgung • January 3rd, 2020

Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V in der bei Ver- tragsschluss geltenden Fassung (PatRechteG) bieten die TK und der Hausärzteverband Westfa- len-Lippe e.V. den Versicherten der TK gemeinsam eine besondere hausärztliche (hausarzt- zentrierte) Versorgung („HZV“) an. Die Vertragsparteien steuern den HZV-Vertrag mit dem Ziel, die Qualität der Versorgung zu verbessern und Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.

Vertrag
Vertrag Zur Durchführung Der Hausarztzentrierten Versorgung • January 3rd, 2020

Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V in der bei Ver- tragsschluss geltenden Fassung (PatRechteG) bieten die TK und der Sächsische Hausärztever- band e.V. den Versicherten der TK gemeinsam eine besondere hausärztliche (hausarztzentrierte) Versorgung („HZV“) an. Die Vertragsparteien steuern den HZV-Vertrag mit dem Ziel, die Qualität der Versorgung zu verbessern und Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.

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Vertrag Zur Durchführung Der Hausarztzentrierten Versorgung • July 18th, 2018

Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V in der bei Ver- tragsschluss geltenden Fassung (PatRechteG) bieten die TK und der Hausärzteverband Hamburg

Vertrag
Vertrag Zur Durchführung Der Hausarztzentrierten Versorgung • July 18th, 2018

Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V in der bei Ver- tragsschluss geltenden Fassung (PatRechteG) bieten die TK und der Hausärzteverband Rhein- land-Pfalz e.V. den Versicherten der TK gemeinsam eine besondere hausärztliche (hausarzt- zentrierte) Versorgung („HZV“) an. Die Vertragsparteien steuern den HZV-Vertrag mit dem Ziel, die Qualität der Versorgung zu verbessern und Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.

Vertrag
Vertrag Zur Durchführung Der Hausarztzentrierten Versorgung • July 18th, 2018

Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V in der bei Ver- tragsschluss geltenden Fassung (PatRechteG) bieten die TK und der Bayerische Hausärztever- band e.V. (BHÄV) den Versicherten der TK gemeinsam eine besondere hausärztliche (hausarzt- zentrierte) Versorgung („HZV“) an. Die Vertragsparteien steuern den HZV-Vertrag mit dem Ziel, die Qualität der Versorgung zu verbessern und Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.