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Leitsätze
January 21st, 2013
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    January 21st, 2013

Die Beklagte, die ihren Sitz in Dänemark hat, bietet in der Bundesrepublik Deutschland in einem Katalog Ferienhäuser an. Die in Deutschland wohnhaf- ten Kläger mieteten bei der Beklagten für die Zeit vom 21.07. bis 04.08.2010 ein im Katalog näher beschriebenes Ferienhaus in Belgien zum Preis von 758 €, das nicht der Beklagten, sondern einem Dritten gehörte. Die allgemeinen Ge- schäftsbedingungen der Beklagten, die in den Vertrag einbezogen wurden, sehen die Geltung der deutschen Regelungen über den Reisevertrag vor.