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Netzeinspeisevertrag
Netzeinspeisevertrag • December 17th, 2015

Der Gesetzgeber hat im Gesetz über die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung (KWKG) vom 19. März 2002, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung vom 25.Oktober 2008, die Förderung von Strom vorgesehen, der in Kraft- Wärme-Kopplung erzeugt und in ein Netz der allgemeinen Versorgung oder ein Netz nach § 110 Abs. 1 EnWG, das mit einem Netz der Allgemeinen Versorgung unmittelbar oder mittelbar verbunden ist, eingespeist wird, sofern die in diesem Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden. In Umsetzung dieses Gesetzes wird der folgende Stromeinspeisungsvertrag abgeschlossen, der nur für Anlagen bis zu einer Leistungsgrenze von 50 kW Anwendung findet, die keine bestehende Fernwärmeversorgung verdrängen: