ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR AUTOMOBILPRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN DER JOHNSON ELECTRIC GROUPAugust 27th, 2019
FiledAugust 27th, 2019Alle Verkäufe von Automobilprodukten und Dienstleistungen an Dritte durch die Johnson Electric Group, einschließlich aller Geschäftsbereiche und Tochtergesellschaften an allen Standorten weltweit („Verkäufer”), unterliegen den nachstehenden Bestimmungen (einschließlich des Softwarelizenzzusatzes). In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden alle vom Verkäufer an den Käufer („Käufer") verkauften Produkte, die im Angebot oder der Bestellbestätigung des Verkäufers aufgeführt sind, im Folgenden als „Produkte” sowie alle Dienstleistungen, die vom Verkäufer an den Käufer verkauft werden, als