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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR AUTOMOBILPRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN DER JOHNSON ELECTRIC GROUP
August 27th, 2019
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    August 27th, 2019

Alle Verkäufe von Automobilprodukten und Dienstleistungen an Dritte durch die Johnson Electric Group, einschließlich aller Geschäftsbereiche und Tochtergesellschaften an allen Standorten weltweit („Verkäufer”), unterliegen den nachstehenden Bestimmungen (einschließlich des Softwarelizenzzusatzes). In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden alle vom Verkäufer an den Käufer („Käufer") verkauften Produkte, die im Angebot oder der Bestellbestätigung des Verkäufers aufgeführt sind, im Folgenden als „Produkte” sowie alle Dienstleistungen, die vom Verkäufer an den Käufer verkauft werden, als