Tfv 601/H Besondere Bedingungen für Handy-TicketsSeptember 5th, 2017
FiledSeptember 5th, 2017Die Geltendmachung der Ansprüche gem. Nr. 9.3 der BB Personenverkehr erfolgt grundsätz- lich beim Servicecenter Fahrgastrechte mittels eines ausgefüllten Fahrgastrechte-Formulars. Als Fahrt- bzw. Kaufnachweis fügt der Reisende seinem Antrag eine Kopie der Ticketquittung seiner für diese Fahrt geladenen elektronischen Fahrkarte bei.