VereinbarungJune 9th, 2017
FiledJune 9th, 20171Die Vertragspartner vereinbaren für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärzt- lichen Versorgung den Vordruck „zahnärztliche Heilmittelverordnung“. 2Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertrags- zahnärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte/HeilM-RL ZÄ) ist zu beachten. 3Für die Verordnung ist der anliegende Vordruck zu verwenden. 4Die Vertragspartner stellen sicher, dass auf dem Verordnungsvordruck die nach § 12 Abs. 2 HeilM-RL ZÄ erforderlichen Angaben enthalten sind. 5Der Vordruck erhält das Format DIN A4 hoch. 6Der Vordruck kann in der Vertragszahnarztpraxis mittels EDV erstellt werden. 7Hierbei dürfen Inhalt, Aufbau und Struktur sowie die vorgegebenen Zeilenabstände nicht verändert werden. 8Auf die Verwen- dung von Sicherheitspapier wird bis zu einer Vereinbarung über die Blankoformularbedruckung verzichtet.