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April 16th, 2015
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Richtliniezur• Ausfertigung von Vertrag VII.11.StB (Technische Ausrüstung)• Ausfertigung von Anlage VII.11.2.StB zu § 6 des Vertrages• Anwendung der Anlage VI.1 (AVB) VorbemerkungenDie Vergabe freiberuflicher Leistungen hat nach Maßgabe des VHF Bayern zu erfolgen. Soweit im Vertrag und in den Anlagen Festlegungen zu treffen sind, sind in den dazu vorgesehenen Fel- dern Ankreuzungen vorzunehmen und bei Leerzeilen entsprechende Eintragungen zu machen. Sofern von den Vorgaben abgewichen werden soll, ist dies gemäß I.6 A Nr. 2 VHF immer rechtzeitig mit der Fachauf- sicht abzustimmen. Das Vertragsmuster Technische Ausrüstung ist für Leistungen bei der Technischen Ausrüstung von Inge- nieurbauwerken / Freianlagen / Verkehrsanlagen unter Beachtung des Teils 4 Abschnitt 2 HOAI anzuwen- den.Die an die Unternehmer der Energieversorgung, der Telekommunikation, bzw. an die Kommunen zu leis- tenden Anschluss- und Netzbeiträge werden bei den anrechenbaren Kosten und bei der Honorarermittlung nicht