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Anlage 5: Vertrag zur Auftragsverarbeitung
May 5th, 2021
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    May 5th, 2021

Diese Vereinbarung wird zwischen den Parteien als ergänzende Regelung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen gemäß Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) getroffen und konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus dem mit Actaport geschlossenen Vertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsverarbeitung ergeben.