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Nutzungsbedingungen für Endgeräte von Schülerinnen und Schülern
Nutzungsbedingungen Für Endgeräte Von Schülerinnen Und Schülern • November 18th, 2022

Das mobile Endgerät wird der Schülerin oder dem Schüler im Rahmen der Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines der Förderprogramme „REACT-EU“, „Digitale Ausstattungsoffensive“, „Gute Schule 2020“ und „Digitalpakt NRW“ oder aus städtischen Mitteln auf den Namen der Erziehungsberechtigten/ des Erziehungsberechtigten oder der Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellt. Daher sollten die Nutzungsbedingungen genau gelesen werden. Bei Unklarheiten sprechen Sie mit der in der Schule verantwortlichen Person.