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Produktinformationsblatt nach § 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Kranken-Zusatzversicherung
December 20th, 2008
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    December 20th, 2008

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Krankenversicherung geben. Diese Informatio- nen sind jedoch nicht abschließend. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungs- bedingungen. Wir empfehlen Ihnen, die gesamte Vertragsbestimmung sorgfältig zu lesen.