Bestimmungen über die reisekostenrechtliche Abfindung bei Schulfahrten und ExkursionenSeptember 3rd, 2001
FiledSeptember 3rd, 2001Der Senator für Finanzen und der Senator für Bildung und Wissenschaft erlassen auf der Grundlage des Bremischen Reisekostengesetzes - insbesondere des § 17 - folgende Bestimmungen über die reisekostenrechtliche Abfindung bei Schulfahrten und Exkursionen im Sinne der Richtlinien für Schulfahrten und Exkursionen (BrSBl. 251.01) der Schulen der Stadtgemeinde Bremen: