Common Contracts

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Entwurf
November 21st, 2017
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    November 21st, 2017

Der Abschluss dieser Vereinbarung über die Verarbeitung von Daten im Auftrag (nachfolgend „AV-Vereinbarung“) erfolgt im Lichte der bevorstehenden Ablösung des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese AV-Vereinbarung übernimmt bereits die Struktur der DSGVO und erfüllt deren Voraussetzungen. Dort, wo das BDSG aber noch abweichende Vorgaben vorsieht, gelten diese bis zum Wirksamwerden der DSGVO vorrangig.