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Allgemeine Geschäftsbedingungen von AVS – Autovermietung B.Krey Fahrzeugzustand
Allgemeine Geschäftsbedingungen • July 6th, 2015

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicheren Zustand befindet. Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist es in allen Teilen verschlossen zu halten; das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Der Mieter/Fahrer hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und –Papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich zu verwahren. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird die Vermieterin dem Mieter die Kosten für die Betankung des Fahrzeuges, zuzüglich einer Servicegebühr lt. Aushang, in Rechnung stellen.