PEPP-Entgelttarif 2023 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflVFebruary 1st, 2023
FiledFebruary 1st, 2023Die Entgelte für die allgemeinen vollstationären, stationsäquivalenten und teilstatio- nären Leistungen des Krankenhauses richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG sowie der BPflV in der jeweils gültigen Fassung. Danach werden allge- meine Krankenhausleistungen überwiegend über mit Bewertungsrelationen bewer- tete pauschalierende Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) anhand des PEPP-Entgeltkataloges abgerechnet.