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PEPP-Entgelttarif 2023 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV
February 1st, 2023
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    February 1st, 2023

Die Entgelte für die allgemeinen vollstationären, stationsäquivalenten und teilstatio- nären Leistungen des Krankenhauses richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG sowie der BPflV in der jeweils gültigen Fassung. Danach werden allge- meine Krankenhausleistungen überwiegend über mit Bewertungsrelationen bewer- tete pauschalierende Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) anhand des PEPP-Entgeltkataloges abgerechnet.