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February 1st, 2018
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    February 1st, 2018

Die Vertragspartner dieser Vereinbarung verständigen sich zum Modulvertrag „besondere psy- chotherapeutische Behandlung“ zur Vereinbarung zur Förderung der Qualität der vertragsärztli- chen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit AD(H)S gemäß § 135b SGB V in der Fas- sung der zweiten Nachtragsvereinbarung vom 01.01.2014 auf die nachstehend näher beschrie- benen Änderungen mit Wirkung zum 01.02.2018; hierbei wird auf § 16 Abs. 2 der Satzung der KV Nordrhein Bezug genommen.