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Informationen zum Versicherer
November 21st, 2018
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    November 21st, 2018

Die einmalige Prämie ist auf der Prämienrechnung bzw. Reisebestätigung für jeden Versicherungsvertrag dokumentiert. Sie enthält die jeweilige Versiche- rungsteuer. Die Versicherungsteuer für Sachversiche- rungen beträgt 19 %. Die Reisekranken-Versicherung und die Incoming-Kranken-Versicherung für Gäste aus dem Ausland sind grundsätzlich gemäß § 4 Nr. 5 VersStG versicherungsteuerfrei; als Bestandteil im Paket jedoch nur dann, wenn der Prämienanteil ent- sprechend ausgewiesen wird. Die Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Sie ist mit Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen.