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ALLGEMEINE EINFÜHRUNG
May 15th, 2015
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    May 15th, 2015

Zwischen den Ländern Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Schweiz, Österreich, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Bundesrepublik Jugoslawien wurde eine "Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk " beschlossen. Durch diese Vereinbarung ist der Binnenschifffahrtsfunk ein internationaler mobiler UKW-Sprechfunk, der den Schiffsfunk auf den Binnenwasserstraßen der Unterzeichnerstaaten und auf dem Rhein, der Mosel, der Saar, der Donau und der Oder umfasst. Er ist in fünf Verkehrskreise gegliedert, wobei der Verkehrskreis "Öffentlicher Nachrichtenaustausch" in der Bundesrepublik Deutschland Ende 1994 eingestellt wurde, da sich der Gesprächsverkehr zunehmend auf die europaweit ausgebauten Mobilfunknetze verlagert.