Gestattungsvertrag für die Errichtung von Spielgeräten und -einrichtungenGestattungsvertrag • November 17th, 2016
Contract Type FiledNovember 17th, 2016Für sämtliche Kinderspielgeräte und -einrichtungen innerhalb einer Gartenparzelle obliegt die Verkehrssicher- heitspflicht dem/der Kleingärtner/-in des Gartens. Die Kinderspielgeräte und -einrichtungen sind keine bau- lichen Anlagen im Sinne des Abschnitts X der Gartenordnung und werden deshalb auch nicht für die Berechnung der bebauten Fläche im Einzelgarten herangezogen. Ein Gestattungsantrag für den Aufbau eines Spielgerätes ist an den jeweiligen Vereinsvorstand zu richten und wird von dort bearbeitet und mit dem Antragsteller abgestimmt. Die Erlaubnis beschränkt sich auf den Zeitraum bis zum Ende des 13. Lebensjahres eines jeden Kindes. Anschließend erlischt die Erlaubnis und die Spielgeräte und -einrichtungen sind wieder rück- standslos zu entfernen. Pro Garten wird das Aufstellen von 3 Spielgeräten und -einrichtungen gestattet, wobei bei der Aufstellung eines Spielturmes oder Spielhauses nur eines von beiden zulässig ist. Auf die aktuelle Gartenordnung wird ausdrücklich verwiesen