Ausschreibungsergebnis Verlustenergie 2024March 16th, 2023
FiledMarch 16th, 2023Gemäß § 22 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz und § 10 Abs. 1 Stromnetzzugangsverordnung sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet Energie, die zur Deckung von Verlusten und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigt wird, in einem transparenten, nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen.