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Besondere Vertragsbedingungen Wartungsvertrag und Wartungsvertrag PLUS
August 8th, 2019
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    August 8th, 2019

„Plus“ wird stets für die Zeit vom 01.Januar – 31.Dezember eines Kalenderjahres geschlossen. Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf ein Kalenderjahr und verlängert sich um ein weiteres Kalenderjahr sofern der Vertrag nicht spätestens zum 30. September des laufenden Jahres gekündigt worden ist. Die gesetzliche Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt davon unbenommen, soweit ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist für den Auftragnehmer insbesondere dann gegeben, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nachgekommen ist. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle eines Umzugs des Auftraggebers kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden. Bereits bezahlte Vergütungen werden nicht zurückerstattet. Der Umzug ist dem Auftragnehmer rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Der unterzeichnende Auftragnehmer ver- pflichtet sich, die Arbeiten gewissenhaft auszuführen und die Anlagenteile nach erfolgter Überprüfung un