Die Universität Passau und ihr Personalrat schließen gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 75a Abs. 1 BayPVG folgende Dienstvereinbarung:August 10th, 2020
FiledAugust 10th, 2020Die Dienstvereinbarung regelt den Betrieb eines auf Voice-over-IP basierenden Telekommunikationssystems (im Folgenden: VoIP-System) und dessen Komponenten (Anlage 1) an der Universität Passau.