PROTOKOLLJune 22nd, 2005
FiledJune 22nd, 2005IN DER ERWÄGUNG, dass nach Artikel I‑58 des Vertrags über eine Verfassung für Europa die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme durch ein Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und dem antragstellenden Staat geregelt werden;