Common Contracts

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Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
February 14th, 2023
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    February 14th, 2023

Die KKH hat die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 02 (Adapti- onshilfen), 20 (Sitzringe), 22 (Mobilitätshilfen) und 26 (Arthrodesensitzkissen) als Kaufpro- dukte in einem Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V geregelt. Diesem Vertrag können andere Leistungserbringer zu den gleichen Bedingungen beitreten. Der Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.