Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Einstellung von KraftfahrzeugenJune 17th, 2016
FiledJune 17th, 2016Mit der Annahme des Einstellungsscheines (Parkticket oder Parkschein) bzw. mit dem Einfahren des Kraft-Fahrzeuges (nachste- hend „Kfz“) in das Parkhaus kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kfz zustande. Weder Bewachung, Verwahrung noch Überwachung sind Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.