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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Einstellung von Kraftfahrzeugen
June 17th, 2016
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    June 17th, 2016

Mit der Annahme des Einstellungsscheines (Parkticket oder Parkschein) bzw. mit dem Einfahren des Kraft-Fahrzeuges (nachste- hend „Kfz“) in das Parkhaus kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kfz zustande. Weder Bewachung, Verwahrung noch Überwachung sind Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkobjektes erfolgt auf eigene Gefahr.