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Nutzungs-, Haftungs- und Freistellungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
March 4th, 2021
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    March 4th, 2021

Der Betreiber stellt in einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem User für die Dauer seines Aufenthaltes die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Der User ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Der Betreiber ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den User verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, weitere User zuzulassen und den Zugang des Users ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Betreiber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.