Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauleistungen und sonstige MontageleistungenAllgemeine Geschäftsbedingungen Für Bauleistungen • March 16th, 2023
Contract Type FiledMarch 16th, 2023Bei allen Bauleistungen (Bautischlerarbeiten und Innenausbau) einschließlich Montage gilt die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB Teil B) in der bei Vertragsabschluß gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden wird die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB Teil B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluß.