Common Contracts

1 similar null contracts

Gegenüberstellung deutsch – spanisches Arbeitsrecht Gemeinsamkeiten und Unterschiede
February 16th, 2015
  • Filed
    February 16th, 2015

Deutsches Arbeitsrecht Spanisches Arbeitsrecht 1. Arbeitsvertrag/ Gestaltung Grundsätzlich kann der Arbeitsvertrag gem. § 105 GewO formfrei geschlossen werden. Ein gesetzlich normierter Schriftformzwang existiert wie im spanischen Recht für die Vereinbarung einer Befristung.Ausbildungsverträge bedürfen im deutschen Recht keiner Schriftform. Die Parteien können die Vertragsbedingungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen frei bestimmen. Der Arbeitsvertrag darf keine Vereinbarungen enthalten, die unterhalb der gesetzlichen Mindestbedingungen liegen. Arbeitsvertragsklauseln unterliegen der AGB Kontrolle gem. §§ 305 ff. BGB. Eine Klausel ist unwirksam, soweit Sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt oder überraschend ist. Auch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können auf den Arbeitsvertrag einwirken. Soweit im Betrieb eine Betriebsvereinbarung gilt, wirkt diese gem. § 77 BetrVG unmittelbar für das Arbeitsverhältnis, ohne dass sie in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden mu