Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.June 3rd, 2020
FiledJune 3rd, 2020− Abschnitt A2 gilt für Gewässerschäden und Schäden an der Umwelt (besondere Umweltrisiken). Ab- schnitt A1 gilt für die allgemeinen und besonderen betrieblichen und beruflichen Risiken (Betriebs- und Berufshaftpflichtrisiko).
Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.June 3rd, 2020
FiledJune 3rd, 2020Die Gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A enthalten Regelungen zum Abtretungsverbot, zur Beitragsregu- lierung und zur Beitragsangleichung.
Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.June 3rd, 2020
FiledJune 3rd, 2020Die Gemeinsamen Bestimmungen zu Teil A enthalten Regelungen zum Abtretungsverbot, zur Beitragsregu- lierung und zur Beitragsangleichung.