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Allgemeine Vertragsbedingungen für den SaaS-Bereitstellungsvertrag -SaaS- Bereitstellungs-AGB -
February 1st, 2023
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    February 1st, 2023

Ganz im Sinne des sog. EfA-Prinzips („Einer für Alle/Viele“) stellt –beim FIT-Store - ein umset- zendes Land bzw. der umsetzende Bund (Bereitsteller) den Online-Dienst durch einen IT- Dienstleister (IT-DL) zentral zur Mit-/Nachnutzung zur Verfügung. Die Nachnutzung durch ein an der Nachnutzung interessiertes, sich anschließendes Land (Nachnutzer) ist, ggf. mit gering- fügigen landesspezifischen Anpassungen, durch Anschluss an den Online-Dienst möglich.