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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anschlussgarantieversicherung Version 01/20
June 17th, 2020
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    June 17th, 2020

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anschlussgarantieversicherung („AGV“) decken notwendige Reparaturen und Ersatzteile ab, die für die Behebung von Material- und Herstellungsfehlern an dem von Tesla hergestellten bzw. gelieferten versicherungsgegenständlichen Fahrzeug im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung im Schadensfall innerhalb der ausgewählten Versicherungsdauer bzw. Laufleistung (je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst erreicht wird) erforderlich sind. Der Versicherungsschutz tritt zu dem Datum in Kraft, an dem Ihre Neuwagengarantie (aufgrund von Fristablauf oder Laufleistung) ausläuft (das „Datum des Inkrafttretens“), sofern der Neuwagen ursprünglich direkt bei Tesla erworben wurde. Die AGV unterliegt den folgenden Bedingungen, Konditionen, Einschränkungen, Erweiterungen, Ausnahmen und Begriffsbestimmungen, deckt neben anderen genau definierten Gegenständen jedoch weder die Hochvoltbatterie noch die Antriebseinheit Ihres Fahrzeugs ab. Diese AGV darf weder geändert werden, noch is