Basisprospekt über das Angebotsprogramm derJune 17th, 2020
FiledJune 17th, 2020Dieser Prospekt wurde von der Finanzmarktaufsichtsbehörde („FMA“) als zuständige Behörde in Österreich gemäß Artikel 20 der Prospekt-Verordnung iVm KMG 2019 gebilligt. Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die FMA im Rahmen der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben. Die FMA prüft den Prospekt ausschließlich auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz.