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Merkblatt über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes
October 16th, 2012
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    October 16th, 2012

Der Bund (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) und die oder der Freiwillige schließen vor Beginn des Bundesfreiwilligendienstes auf gemeinsamen Vorschlag der oder des Freiwilligen und der Einsatzstelle eine schriftliche Vereinbarung ab. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG - als auch aus individuellen Vereinbarungen.