Kanton St.GallenFebruary 11th, 2015
FiledFebruary 11th, 2015Die Mitarbeitenden organisieren sich unter Berücksichtigung der betrieblichen und privaten Bedürfnisse selbst. Sie haben nach Möglichkeit die Erreichbarkeit während der Blockzeiten sicherzustellen. Ferienabwesenheiten sind frühzeitig abzusprechen. Vorgesetzte sind entsprechend zu informieren.