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Vereinbarung
February 12th, 2007
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    February 12th, 2007

Auf der Grundlage des § 25 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Ta- geseinrichtungen und Tagesstellen ( Kindertagesstättengesetz , KiTaG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2004, sowie der Beschlussfassung des Aus- schusses für gesellschaftliche Angelegenheiten vom 17. Mai 2005, schließen die Stadt Büdelsdorf, vertreten durch den Bürgermeister, und die ev.-luth. Kirchengemeinde Bü- delsdorf, vertreten durch die Vorsitzende des Kirchenvorstandes oder den stellvertre- tenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes sowie einem weiteren Mitglied des Kir- chenvorstandes, als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe folgende Vereinbarung über die Finanzierung der kirchlichen Kindertagesstätte in Büdelsdorf ab: