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Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
October 20th, 2016
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    October 20th, 2016

Am 16. Juni 2016 wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung des forschungs- basierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen („Innovative Hochschule“) durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossen. Es ergibt sich die nachstehende Fassung (An- hang).