Gemeinsame WissenschaftskonferenzOctober 20th, 2016
FiledOctober 20th, 2016Am 16. Juni 2016 wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung des forschungs- basierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen („Innovative Hochschule“) durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossen. Es ergibt sich die nachstehende Fassung (An- hang).