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Allgemeine Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen − nachfolgend AG genannt −
January 25th, 2022
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    January 25th, 2022

Es gelten grundsätzlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Die nachfolgenden zusätzlichen Regelungen (AVB) im Sinne des § 1 VOL/B sind bestimmt für Verträge über Leistungen, insbesondere für die Si- cherung von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (hier: Gefahren, die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen) und für bauaffine Dienstleistungen.