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SaaS-Einstellungsvertrag Vertrags-Nr.: FITST/20XX/000X
Saas-Einstellungsvertrag • September 1st, 2022

Der Bund und die Länder haben sich auf eine Aufteilung der Aufgaben zur Umsetzung des OZG sowie eine entsprechende Nachnutzung der entwickelten Online-Dienste im Wege verschiedener Umsetzungsmodelle, insbesondere des sogenannten „Einer für Alle/Viele“-Umsetzungsmodells (EfA), geeinigt. Dabei stellt das umsetzende Land bzw. der umsetzende Bund (UL) den Online-Dienst durch einen IT-Dienstleister (IT-DL) zentral zur Verfügung. Die Nachnutzung durch ein an der Nachnutzung interessiertes, sich anschließendes Land (AL) ist, ggf. mit geringfügigen landesspezifischen Anpassungen, durch Anschluss an den Online-Dienst möglich. Als eine freiwillige Möglichkeit der rechtlichen Umsetzung dieser Form der Nachnutzung steht der FIT-Store zur Verfügung.