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Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer
July 22nd, 2021
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    July 22nd, 2021

Für Förderkredite der KfW gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bestimmungen für Investitionskredite in der Fassung für das Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer (AB-EKN) bis einschließlich Ziffer 13. Für ERP-Kredite (European Recovery Programme) und Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 14. Für Kredite, bei denen der Hausbank eine Haftungsfreistellung auf Grund einer Bundes- oder Landesgarantie gewährt wird, gelten zusätzlich die Sonderbestimmungen in Ziffer 15.